Im Zuge des Erfolges, den der berühmte
Prosecco in der
leicht perlenden Version in Deutschland seit vielen Jahren zu verzeichnen hat, ist der Genuss von Perlwein auch anderer (heimischer) Herkunft schon längst en vogue. In Deutschland greift man zur Aufpeppung der Perlwein-Bezeichnungen gern auf den aus dem italienischen Original stammenden Wortbestandteil secco zurück, indem man, teilweise mit wenig Phantasie, einfach irgendeine Silbe davorsetzt - was einerseits mit dem Erfolg des fast schon legendären Proseccos bei uns zu tun hat, andererseits aber auch mit dem weit verbreiteten Irrtum, dass secco in
Prosecco irgendwie auf
trocken verweist.
In Deutschland ist jedenfalls gesetzlich festgelegt, wie ein Getränk mit der Bezeichnung Perlwein beschaffen sein muss, damit es verkehrsfähig ist. Drei Varianten in unterschiedlicher Qualität sind vorgesehen: Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Perlwein b. A., bei bis auf die Herkunft der Kohlensäure grundsätzlich gleichem Herstellungsverfahren (Tankgärung, siehe unter Méthode Charmat). Zusätzlich zu den auch bei Wein geltenden Regeln, muss auf dem Etikett, falls zutreffend, der Hinweis (Deutscher) Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure erscheinen - und zwar deutlich lesbar. Falls es sich um einen Qualitätsperlwein handelt, kann dieser entweder auch genau so bezeichnet werden oder Qualitätsperlwein b. A..
Für die Abfüllung sind vier Bezeichnungsvarianten möglich, je nachdem, wo und von wem diese durchgeführt wurde. Die gesetzlichen Regelungen besagen ferner, dass mit der Herstellung von Perlwein erst begonnen werden darf, wenn im Kellerbuch der Vermerk zur Herstellung von Perlwein hinterlassen wurde. Seit Oktober 2013 ist nun das Verbot der Angabe der Rebsorte bei Perlweinen bzw. Perlweinen mit zugesetzter Kohlensäure aufgehoben worden.
Die weiteren
Voraussetzungen für einen (Qualitäts-)Perlwein lauten:
Druck von 1 bis 2,5 bar, Mindestmostgewichte wie Wein bzw. Qualitätswein, vorhandener Alkoholgehalt 7 % Vol., Gesamtalkoholgehalt 9 % Vol., engste geografische Herkunftsbezeichnung deutsch bzw. wie Qualitätswein, Rebsorten- und Jahrgangsangaben erlaubt bzw. wie Qualitätswein, die Süßung kann bei einfachem Perlwein in engen Grenzen mit RTK erfolgen, ansonsten mit Süßreserve; für die
Angabe der Geschmacksrichtung sind drei Varianten (freiwillig) möglich:
trocken:
0 bis 35 g/l Zucker, halbtrocken: 33 bis 50 g/l Zucker, mild: über 50 g/l Zucker. Höchstgehalte für Schwefel: Perlwein unter 5 g/l
Zucker = 150 mg/l für
rot bzw. 200 mg/l für
weiß/rosé. Perlwein über 5 g/l
Zucker = 200 mg/l für
rot bzw. 250 mg/l für
weiß/rosé. Sonstige Regeln betreffen die Herstellung von Rosé (
Rot-Weißverschnitte möglich),
Weißherbst (wie bei QbA) und
Rotling (wie bei Wein) etc.PB20131117