Kundenservice: +49 (0) 7151 6908-0
A B C D E F G H K L M O P Q R S T U V W Z

Lexikon Navigation

Geschmacksangabe, Geschmacksrichtung

Irreführenderweise ist mit dem Wort Geschmacksrichtung ausschließlich die Süße eines Weins oder Schaumweins gemeint (dabei gibt es doch so viele Geschmäcker im Wein), manchmal wird dabei noch irreführender von Restsüße gesprochen. Ob die Süße nachträglich mit Süßreserve eingestellt wurde, oder ob die Süße tatsächlich aus einem Abbruch der Gärung stammt und somit eine echte Restsüße wäre, ist für die Angaben jedoch gleichgültig. Um diesen (Rest-)Zuckergehalt von Weinen und Schaumweinen zu beschreiben, gibt es in Deutschland teilweise identische Bezeichnungen, aber mit unterschiedlicher Bedeutung, was mit der die Süße etwas überlagernden Wirkung der Kohlensäure von Schaumweinen zu tun hat. Mit anderen Worten: In Schaumweinen wirkt Zucker einfach nicht so süß wie in Weinen. 
Nachfolgend die bei uns üblichen Begriffe mit der Angabe des vorhandenen Zuckers in Gramm pro Liter Wein/Schaumwein; die Werte für Schaumwein dürfen eine Abweichung bis zu 3 g/l aufweisen, bei Wein gilt eine Toleranz von 1 g/l. Die Zuordnung zu einer Geschmacksrichtung ist jedoch auch von den Säurewerten abhängig. 
Für trocken gilt (bei Wein), dass der Zuckergehalt im Grenzbereich zu halbtrocken maximal 2 g/l über dem Säurewert liegen darf. Bei einem Zuckergehalt von 10 g/l und einer Säure von 8 g/l kommt die Toleranz von 1 g/l wegen des hohen Säurewertes noch zum Tragen, hätte der Wein aber nur 7,5 g/l Säure, müsste er als halbtrocken bezeichnet werden.
Bei Perlwein sind für die Angabe der Geschmacksrichtung drei Varianten (freiwillig) möglich: trocken: 0 bis 35 g/l Zucker, halbtrocken: 33 bis 50 g/l Zucker, mild: über 50 g/l Zucker
Bezeichnung Wein Schaumwein 
brut zéro --- bis 3 g/l extra brut --- bis 6 g/l brut --- bis 12 g/l extra trocken --- 12 bis 17 g/l trocken bis 9 g/l 17 bis 32 g/l halbtrocken 9 bis 18 g/l 32 bis 50 g/l lieblich 18 bis 45 g/l --- süß über 45 g/l --- mild --- über 50 g/l 
Eine weitere bei uns mögliche Geschmacksangabe ist feinherb. Dieser Begriff ist zwar gesetzlich nicht mit einer konkreten Spanne versehen, innerhalb derer sich der Zuckergehalt bewegen muss, er wird aber meist für Weine im oberen Bereich von halbtrocken und darüber hinaus verwendet, mehr zur Rechtslage unter dem Stichwort feinherb (siehe auch unter international trocken und fränkisch trocken).PB20130526