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Feinherb

Nach einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2002 ist es erlaubt, den Begriff "feinherb" auf Etiketten von Weinflaschen zu verwenden, obwohl dieser weingesetzlich weder vorgesehen noch definiert ist. Es ist auch keinerlei Zusammenhang mit der bei Schaumwein verwendeten Bezeichnung "herb" (französisch brut) erkennbar. 
Der Begriff "feinherb" ist also eine reine Werbeaussage, die allerdings häufig für Weine verwendet wird, die vom Restzuckergehalt im oberen Bereich von "halbtrocken" liegen; verlassen kann man sich darauf jedoch nicht. PB20130514