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Schaumwein

Schaumwein ist ein relativ unbeliebter, aber gesetzlich festgelegter Ober- bzw. Basisbegriff für schäumende Weine, die - je nach Voraussetzungen - auch andere Verkehrsbezeichnungen tragen können. Dazu gehören in Deutschland neben der einfachen Variante Schaumwein (mit zugesetzter Kohlensäure) die bekannten Begriffe (Deutscher) Sekt - identisch mit Qualitätsschaumwein, Sekt b. A. - identisch mit Qualitätsschaumwein b. A. oder Winzersekt, aber auch Crémant (siehe auch dort) ist unter bestimmten Umständen möglich, in Deutschland aber eher selten.Der Unterschied zwischen den einzelnen Bezeichnungen besteht in der Herkunft, in der Qualität und teilweise im Herstellungsverfahren. Einfacher Schaumwein kann aus geeigneten Grundweinen aus der ganzen EU hergestellt werden, Qualitätsschaumwein kann ebenfalls aus EU-Grundweinen hergestellt werden, wenn die Forderungen an Qualitätsweine erfüllt werden (bei Deutschem Sekt kommt der Grundwein nur aus Deutschland), Qualitätsschaumweine b. A. werden aus Grundweinen bereitet, die aus einem der 13 deutschen bestimmten Anbaugebiete (b. A.) stammen. Winzersekt ist grundsätzlich ein Sekt b. A., der nach traditionellem Verfahren aus den eigenen Trauben des jeweiligen Weinguts hergestellt wurden. Die Versektung kann auch außerhalb erfolgen, die Angabe von Rebsorte und Jahrgang ist Pflicht. Für Crémant gelten ähnliche Regeln, allerdings sind zusätzlich eine geringere Ausbeute (100 l aus 150 kg Trauben), der Zuckergehalt des fertigen Getränks (unter 50 g/l) und bei weißem Crémant eine Ganztraubenkelterung vorgeschrieben. In den Anbaugebieten die zu Rheinland-Pfalz gehören ist für die Crémantbereitung außerdem die Auswahl der Rebsorten eingeschränkt, einzeln gelten auch noch weitergehende Qualitätsforderungen.Die einzelnen Verfahren zur Herstellung sind in unserem Glossar unter den Begriffen Méthode Charmat (Tankgärverfahren), Transvasierverfahren und Méthode champenoise (bzw. Méthode traditionnelle/classique (traditionelle/klassische Methode) nachzulesen. Weitere Methoden, die in Deutschland aber keine Anwendung finden, heißen Méthode rurale und Méthode dioise (siehe jeweils dort). Auf Schaumwein ist eine entsprechende Steuer (die Schaumweinsteuer, siehe dort) zu entrichten, zurzeit 1,02 € / 0,75 l (1,36 € / 1,0 l). Vorgeschrieben sind auch Teile der Ausstattung wie z. B. der Verschluss, der aus einem pilzförmigen Stopfen geeigneten Materials (Kork oder zugelassene Kunststoffe) bestehen muss, mit einer Haltevorrichtung (z. B. einer Agraffe) umgeben von einer Folie (die meist gleichzeitig die Halsschleife ist); auch die Verwendung von geeigneten Glasflaschen ist Pflicht.Für die Angaben auf dem Etikett gelten (in Deutschland) Regeln, die teilweise von denen für Wein etwas abweichen. Sie sind jedenfalls recht umfangreich und werden im Folgenden so kurz wie möglich dargestellt: Gut sichtbar sein müssen die Verkehrsbezeichnung (z. B. Deutscher Sekt), der Flascheninhalt (z. B. 0,75 l), die Geschmacksrichtung bzw. Dosage (z. B. brut), der Alkoholgehalt in % Vol., Name des Herstellers/Verkäufers/Importeurs, Herkunft (Ort, Land), die Los-Nummer, Angaben zu Allergenen (z. B. „enthält Sulfite“). Weitere Vorschriften betreffen Sekt b. A. (Angabe des bestimmten Anbaugebietes und AP.-Nr.) bzw. Sekt (nur die AP.-Nr.), bei aromatischem Sekt (die Rebsorte oder ein entsprechender Hinweis) und bei einfachem Schaumwein ggf. mit zugesetzter Kohlensäure. Für alle Angaben ist eine Mindestschriftgröße vorgeschrieben.Besonderer Beachtung bedarf die Herstellerangabe. Hersteller ist sowohl ein Betrieb, der seinen eigenen Grundwein zu Schaumwein verarbeitet wie auch ein Betrieb, der im Lohnverfahren arbeitet, es gibt jedenfalls keinen Abfüller wie bei Wein. Versektet ein Betrieb seinen eigenen Grundwein (aus eigenen Trauben), ist die Herstellerangabe mit der Nennung des Betriebes und seiner Adresse erledigt. In jedem anderen Fall ist es in der Tat komplizierter, die Erläuterungen dazu finden sich unter den Begriffen Sektkellerei bzw. Lohnversektung.Weitere Vorschriften betreffen Jahrgangs- und Rebsortenangaben (entsprechen denen von Wein, allerdings unter Berücksichtigung der Dosage), Angaben zum Gärverfahren dürfen nur gemacht werden ab der Stufe Qualitätsschaumwein. Die Angabe der Methoden Flaschengärung bzw. traditionelle Flaschengärung (inkl. zugelassener Synonyme) können, wenn zutreffend, verwendet werden. Zur Angabe besonderer Begriffe wie Cabinet, Premium und Reserve siehe jeweils dort. Die einzelnen Begriffe zum Süßegrad eines Schaumweins finden sich unter dem Stichwort Geschmacksangabe, Geschmacksrichtung; weiterführende Erläuterungen stehen im Glossar unter den jeweiligen Einzelbegriffen (z. B. brut oder trocken etc.).PB20140407