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Prädikat, Prädikatswein

Mit der Weinrechtsreform von 1971 wurde die Abstufung der Weinqualität neu geordnet. Auf der Ebene der Qualitätsweine wird seitdem unterschieden zwischen einem normalen Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA / g.U.) und solchen Qualitätsweinen, deren Lesegut in sechs Stufen jeweils strengere Regeln bezüglich des natürlichen Zuckergehalts einhalten müssen, diese Abstufungen stellen die einzelnen Prädikate dar.
Die Qualitätsleiter beginnt mit der Prädikatsstufe Kabinett, es folgen Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein und Trockenbeerenauslese. Neben den in den einzelnen Anbaugebieten etwas unterschiedlichen Mindestmostgewichten, die für die jeweilige Einstufung erreicht werden müssen, spielt auch der allgemeine Reifegrad eine Rolle, der weingesetzlich allerdings sehr wenig konkret formuliert ist. So heißt es z. B., dass eine Spätlese aus vollreifen, spät gelesenen Trauben bereitet werden muss, die Weine sollen einem reifen, eleganten Typus entsprechen (eine Beschreibung der einzelnen Prädikatsstufen finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort). 
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einem einfachen QbA und einem Prädikatswein gleich welcher Stufe besteht in der Tatsache, dass der Alkoholgehalt von Prädikatsweinen nicht künstlich erhöht werden darf. Prädikatsweine können also durchaus einen geringeren Alkoholgehalt aufweisen als einfachere, aber chaptalisierte Weine der Stufe QbA - Prädikatsweine wirken dabei allerdings oft harmonischer, was besonders schön bei Weinen der Stufe Kabinett zum Ausdruck kommen kann.Die Qualitätsfindung konzentriert sich bei dem in Deutschland und teilweise auch in Österreich praktizierten Prädikatssystem jedenfalls auf die in die Beeren eingelagerte Zuckermenge und lässt gleichzeitig das Terroir, aus dem ein Wein stammt, im Gegensatz zur französischen und italienischen Sichtweise außen vor. Die Herkunft eines Weines findet dadurch deutlich zu wenig bis gar keine Beachtung, was Verbände wie der VDP mit ihrer eigenen Qualitätspyramide gern ändern würden, zumindest was die trockenen Weine anbelangt.PB20131207