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Kabinett

Prädikatsweine gelten nach wie vor als Ikone Deutscher Weinbaukultur. Entlang der traditionellen Qualitätsleiter wird den Trauben je nach Einstufung ein höherer natürlicher Zuckergehalt (in Grad Oechsle) abverlangt, der nicht – wie bei einfachen Qualitätsweinen – nachträglich durch Chaptalisierung oder andere Verfahren erhöht werden darf. Kabinettweine stehen auf der ersten Stufe dieser Leiter und zeichnen sich durch feine Aromatik, Leichtigkeit und Eleganz aus, was wir zum Teil dem kühlen Klima unserer nördlichen Breiten zu verdanken haben. 
Für die Prädikatsstufe Kabinett gelten je nach Weinbaugebiet und Rebsorte unterschiedliche Mindestmostgewichte (von 67 bis 82° Oe); das Verbot jeglicher Anreicherung sorgt somit für harmonische Weine mit dezentem Alkoholgehalt. Kabinettweine können auch einen für die Prädikatsstufe ungewöhnlich hohen Alkoholgehalt aufweisen (spätestens ab 11,5 % Vol.), dann befindet sich erlaubterweise eine herabgestufte Spätlese in der Flasche. Gründe für solche Zurückstufungen gibt es einige; so könnte in manchen Jahren die sehr beliebte Stufe Kabinett im Portfolio einfach fehlen; auch ist der Wunsch mancher Kunden nach einer noch gehaltvolleren Ausprägung von Kabinettweinen ein Argument.
Die Bezeichnung Kabinett ist abgeleitet vom Namen eines alten Weinkellers im Kloster Eberbach mit Namen Cabinet, was auf Deutsch Nebenraum heißt. Der alte Begriff Cabinet darf seit dem Jahrgang 1971 nicht mehr auf dem Etikett erscheinen (im Schaumweinbereich ist „Cabinet“ unter bestimmten Bedingungen jedoch zulässig). Gleichzeitig wurde der neue Begriff Kabinett als unterste (oder erste) Prädikatsstufe gesetzlich festgelegt. In Österreich fangen die Prädikate mit Spätlese an; Kabinett stellt dort somit noch keine Prädikatsstufe dar, bezeichnet aber immerhin einen Wein, der besondere Forderungen erfüllt. PB20130621