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Weinbaugebiete in Deutschland

Die Erzeugung von Qualitätswein ist in Deutschland an eine konkrete Herkunft gebunden (QbA), die durch die bestimmten Anbaugebiete eingegrenzt sind. In den einzelnen Gebieten gelten teilweise unterschiedliche Regelungen z. B. bei Mindestmostgewichte für bestimmte Qualitätsstufen oder bei der Zulassung bestimmter Rebsorten. Auch Höchstertragsmengen sind nicht einheitlich festgelegt etc. 
Diese Unterschiede sind teilweise der Lage bzw. den klimatischen Verhältnissen dort geschuldet. Baden gehört z. B. wegen des etwas wärmeren Klimas bereits zur Weinbauzone B (alle anderen zur Zone A), weshalb die Regelungen für Anreicherung bzw. Säuerung unterschiedlich sind. Es gibt auch Unterschiede, die auf historische Aspekte oder regionale Belange zurückgehen (z. B. spezielle Bezeichnungen wie im Rheingau - Erstes Gewächs) oder schlicht weinbaupolitische Entscheidungen von Bundesländern, zu denen die einzelnen Gebiete gehören (z. B. die neue Steillagenregelung für Rheinland-Pfalz).
Details zu den einzelnen Weinanbaugebieten finden sich jeweils unter deren Namen: 
Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen, WürttembergPB20141014