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Erzeugerabfüllung

In Deutschland ist die Angabe Erzeugerabfüllung für Qualitätswein und Landwein erlaubt, wenn ein Weinbaubetrieb oder ein Zusammenschluss mehrerer Weinbaubetriebe (zum Beispiel eine Winzergenossenschaft) selbst geerntete Trauben zu Wein verarbeitet und diesen auch selbst abfüllt. Süßreserve muss ebenfalls aus eigenen Trauben stammen, darf aber außer Haus bereitet werden. Einen Rückschluss auf die Qualität eines Weines lässt die Bezeichnung "Erzeugerabfüllung" aber nur bedingt zu. PB20130428