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Besen, Besenwirtschaft

In Württemberg heißen sie Besen oder Besenwirtschaft - zum Zeichen, dass geöffnet ist, hängt ein Besen an der Tür; in Franken nennt man sie Häcker- oder Heckenwirtschaft, anderswo auch Straußenwirtschaft - allen gemeinsam ist eine gesetzliche Regelung, wer eine solche Weinwirtschaft betreiben darf (nur Winzer in eigenen Räumen) und wann sie geöffnet haben kann (in Württemberg 4 Monate, Verteilung auf 2 Zeiträume möglich). Ebenso reglementiert sind das Weinangebot (nur selbst erzeugte Weine), die Speisen (nur kalte und einfache warme Gerichte) und die Anzahl der Sitzplätze (in Württemberg 40). Im Gegenzug werden die Besen weder fiskalisch (bis zu einem bestimmten Umsatz) noch rechtlich den normalen Gastwirtschaften gleichgestellt, müssen aber eine Gewerbeanmeldung tätigen. PB20130319